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Stadt Musterstadt
Hauptstr. 26
88888 Musterstadt

Tel. 08142-66932500
Fax: 08142-123456
E-Mail: support@digipublica.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich  14.00 bis 18.00 Uhr

Baugenehmigung

Stadtbauamt Mindelheim
Maximilianstr. 26
87719 Mindelheim
Tel. 08261/9915-222
Fax 08261/9915-875
Mail stadtbauamt@mindelheim.de

Grundsätzlich ist für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage immer eine Baugenehmigung erforderlich (Baugenehmigungspflicht!). Die Baugenehmigungsbehörde für den Einzugsbereich der Stadt Mindelheim ist das Landratsamt Unterallgäu.

Um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten ist es zunächst erforderlich, sich von einem geeigneten Architekten bzw. Planer die entsprechenden Antragsunterlagen (Anträge, Baubeschreibung, Pläne etc.) anfertigen zu lassen. Anschließend ist der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung bei der Stadt Mindelheim einzureichen. 
Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das Stadtbauamt entscheidet je nach Größenordnung und städtebaulicher Bedeutung des Vorhabens die Verwaltung, der Umwelt- Verkehrs- und Bauausschuss oder der Stadtrat über die Erteilung bzw. Versagung des „gemeindlichen Einvernehmens“.
Letzteres ist jedoch nicht als endgültige Genehmigung oder Ablehnung des Bauantrags, sondern vielmehr als eine, die Interessen der Stadt berücksichtigende, Stellungnahme zu sehen, welche für die spätere Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde mit maßgebend ist.
Ob das jeweilige Vorhaben letztendlich baugenehmigungsfähig ist, hängt von den für das entsprechende Baugrundstück einschlägigen baurechtlichen Vorschriften (z. B. Bebauungsplan) ab. Es ist daher sehr ratsam bereits im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Stadtbauamt Mindelheim aufzunehmen und einen Termin für eine Bauberatung zu vereinbaren.

Das Stadtbauamt Mindelheim berät Sie gerne.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit dem Stadtbauamt unter Tel. 08261/9915-222.